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   BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92   

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BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92 (https://dejure.org/1992,6703)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 2 BvR 767/92 (https://dejure.org/1992,6703)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 (https://dejure.org/1992,6703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer nicht in das Verfahren eingeführten Auskunft des Auswärtigen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
    Es ist auch nicht von vornherein ausgeschlossen, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten des Beschwerdeführers ausgefallen wäre, wenn dieser die Möglichkeit gehabt hätte, sich (spätestens) im Verlaufe der mündlichen Verhandlung zum verwerteten Erkenntnismittel zu äußern (vgl. zur Bürgerkriegslage und zur Wiedererlangung der Gebietsgewalt: BVerfGE 80, 315 [340]; dort [334] auch zur Möglichkeit, daß der Staat anderen Kräften das Feld überläßt).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
    Auch im Asylverfahren gilt, daß die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - verwerten dürfen, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.;st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87

    Unzureichende Prüfung der Gebietsgewalt eines in einen Bürgerkrieg verwickelten

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
    Eine Einführung ins Verfahren war auch nicht etwa mit der Begründung entbehrlich, bei der Auskunft bzw. deren Aussage handele es sich um eine offenkundige Tatsache im Sinne des § 291 ZPO (in Verbindung mit § 173 VwGO ); die in der einschlägigen fachgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien für offenkundige (allgemeinkundige) Tatsachen (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127; vgl. auch BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 7. November 1990, InfAuslR 1991, 100 [102]) liegen ersichtlich nicht vor.
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
    Namentlich kann letztlich dahinstehen, ob die gerichtliche Begründung für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung beantragten Sachverständigenbeweises verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen - insbesondere bei einer unanfechtbaren Entscheidung - genügt (vgl. BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 8. Mai 1991, InfAuslR 1992, 63 [64 f.] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Das rechtliche Gehör kann durch eine Missachtung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren, Erkenntnismittel vor ihrer Verwertung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zur bringen, verletzt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.1992 - 2 BvR 767/92 -, juris Rn. 10, und vom 18.07.2001 - 2 BvR 982/00 -, juris Rn. 15 ff.).
  • VGH Hessen, 01.03.2004 - 6 UZ 2532/02

    Grundsatz rechtlichen Gehörs und Pflicht zur Konkretisierung der in einer

    Der Beschluss der Ersten Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 (- 2 BvR 767/92 -, AuAS 1993, 21) betrifft einen Fall, in dem das Gericht sich maßgeblich auf eine in das Verfahren nicht eingeführte Quelle gestützt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - 2 L 54/20

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen nicht ordnungsgemäßer Einführung von

    a) Zwar kann das rechtliche Gehör durch eine Missachtung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren, Erkenntnismittel vor ihrer Verwertung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zur bringen, verletzt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 - juris Rn. 10, und vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 - juris Rn. 15 ff.).
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